Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kosmetikstudio Annabelle
 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.
     

§ 2 Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
 

§ 3 Terminvergabe, Behandlungen

  1. Wünscht der Kunde einen besonderen Behandlungstermin, werden wir versuchen, diesem Wunsch nachzukommen. Auf Grund der Vielzahl von Terminwünschen ist dies jedoch nicht immer durchführbar.
  2. Vereinbarte Termine sind verbindlich.
  3. Nicht eingehaltene Termine führen zum Verdienstausfall, welchen wir in Rechnung stellen (siehe §4). 
  4. Die Behandlungsdauer und der -umfang richten sich nach der vorherigen und individuellen Absprache und dem Hautbild. Wir geben Behandlungsempfehlungen, die Entscheidung über die Art der Behandlung trifft der Kunde.
  5. Kann aus für uns nicht zu vertretenden Gründen oder höherer Gewalt ein Termin von uns nicht eingehalten werden, wird der Kunde umgehend in Kenntnis gesetzt, sofern die hinterlegten Adress- und Kontaktdaten eine zeitnahe Kontaktaufnahme ermöglichen. Wir sind in dem Fall berechtigt, den Termin kurzfristig zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
     

§ 4  Terminverzug durch den Kunden

1.§ 642 BGB

Mitwirkung des Bestellers (Terminvereinbarung durch Kunde) (1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich (hier die Terminvereinbarung mit dem Erscheinen des Kunden), so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung (nicht Erscheinen) in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen. (2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann. 2. Dies bedeutet, dass wir Terminabsagen künftig nur noch bis 24 Stunden vor vereinbartem Termin akzeptieren, da es uns sonst nicht mehr möglich ist, diesen Termin anderweitig zu vergeben. Bei Absagen, die später als 24 Stunden vor vereinbartem Termin erfolgen, oder durch nicht Erscheinen des Kunden, berechnen wir 30% des Behandlungspreises.

3. Bei verspätetem Eintreffen besteht ein Anspruch auf Behandlung nur während der vereinbaren Behandlungsdauer. Wir sind zudem berechtigt, die volle Behandlungszeit zu berechnen, wenn die Behandlungsdauer aufgrund eines nachfolgenden Termins pünktlich beendet werden muss.
 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise.
  2. Die vereinbarten Preise sind mit Beendigung der Behandlung fällig.
  3. Die Zahlungen haben vor Ort in bar oder EC zu erfolgen. Bei Verkäufen von Produkten oder Gutscheinen gilt dies entsprechend. Auch eine Auszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich.
     

§ 6 Gewährleistung

  1. Innerhalb der Behandlung werden den Bedürfnissen des jeweiligen Hautbildes entsprechende Produkte eingesetzt. Eine Garantie bezüglich Haltbarkeit, Verträglichkeit und Erfolg kann jedoch nicht gegeben werden. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn Fragen im Vorgespräch seitens des Kunden nicht ausreichend oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
     

§ 7 Haftung

Wir übernehmen keine Haftung, wenn der Kunde durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf vom Kunden gelieferten Informationen beruht und sich diese als unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allen Dingen, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb des Studios. Wenn der Kunde:in auf die verwendeten Produkte allergisch reagiert, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung persönlicher Gegenstände und von Besitz des Kunden die (der) mit in das Studio gebracht wurden (wurde).

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.